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Vermögensoptimierung

Auch zur Vermögensoptimierung entwickelt die CoInvest Konzepte in den Bereichen Vermögensübertragung, Reinvestition von Rücklagen gemäß § 6b EStG, betriebliche Altersversorgung sowie zur Nutzung überproportionaler steuerlicher Effekte aus den Wirkungen des § 34 EStG.

Die Leistungsangebote in diesem Konzeptionsbereich richten sich schwerpunktmäßig an institutionelle Kunden, d.h. Unternehmen, die planen, entsprechende Fonds aufzusetzen. Im Bereich Beratung begleiten wir hingegen Unternehmen und Privatanleger bei Lösungen aus den Bereichen betrieblicher Altersversorgung, Vermögensübertragung und Optimierung von Unternehmensveräußerungen bzw. Finanzierungsstrukturierungen.

Nachfolgend möchten wir die wesentlichen Konzepte kurz charakterisieren.



Vermögensübertragung
• Vermögensstrukturierung
• Schenkungskonzepte
• Vorweggenommene Erbfolge

Die Schenkung- und Erbschaftsteuer ist eine Substanzsteuer, die zu ungewollter Schmälerung des zu übergebenden Vermögens führt. Soll eine sinnvolle Gestaltung zum Vermögenserhalt greifen, muss zu Lebzeiten ein Konzept erarbeitet und umgesetzt werden. Ist der Erbfall eingetreten, lässt sich nur noch wenig beeinflussen. Die Folgen einer ungünstigen Vermögensstruktur können von der Beschädigung des Vermögens, im Extremfall bis zur Vernichtung desselben führen.

Intelligente Übertragungskonzepte beginnen bei einer geeigneten Vermögensstruktur unter Ausnutzung von Bewertungsabschlägen und besonderen Freibeträgen. Dies gilt für Schenkung- und Erbschaftskonzepte.

Die Nutzung wiederkehrender Freibeträge oder das Instrument der zweckgebundenen Schenkung schaffen beispielsweise Spielräume für die steueroptimierte Übertragung von Vermögen, allerdings nur zu Lebzeiten und in begrenztem Umfang.

Einer Übertragung der größten Vermögensteile zu Lebzeiten, der vorweggenommenen Erbfolge, stehen oft sachliche und emotionale Gründe gegenüber. So ist die Kontrolle über das Vermögen, die Handlungsfähigkeit und die Verfügbarkeit über das Vermögen von zentraler Bedeutung.

CoInvest-Konzepte, die in Zusammenarbeit mit namhaften Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren entstanden sind, können diese Vorgaben in einem Konzept der steueroptimierten Vermögensübertragung realisieren und langfristig sicherstellen. Auch sehr große Vermögen lassen sich in diesem Konzept im Idealfall völlig steuerfrei übertragen.



Reinvestition von § 6b Rücklagen
• Immobilienveräußerung aus Betriebsvermögen
• Unternehmensveräußerung
• § 6b EStG in der Landwirtschaft

Die Veräußerung von Immobilienvermögen (innerhalb des Betriebsvermögens) führt i.d.R. zur Aufdeckung stiller Reserven und somit unweigerlich zu einer Steuerbelastung des Unternehmens. Das Konzept der CoInvest ermöglicht eine ertragstarke Reinvestition der § 6b-Rücklagen mit minimiertem Kapitaleinsatz. Im Idealfall ist der Investitionsaufwand deutlich niedriger als die drohende Steuerlast.

Bei der Veräußerung von Unternehmen kann die Betrachtung im Rahmen eines Asset-Deals und unter Nutzung von § 6b-Gestaltungsmöglichkeiten eine hochattraktive Alternative zum Anteilsverkauf sein.

Im CoInvest-Netzwerk wurde ein Konzept entwickelt, das sowohl bei § 6b-Altfällen als auch bei § 6b-Neufällen greift.



Optimierung einer betrieblichen Altersversorgung
• Pensionszusage
• Rückdeckungskonzepte
• Deferred Compensation
• Unterstützungskasse
• Pensionsfonds

Die Pensionszusage stellt eine interessante Möglichkeit dar, um eine Altersversorgung gekoppelt mit Mitarbeiterbindung und positiven Steuereffekten auszulösen und zu nutzen. Sie kann sich auf einen oder mehrere Bezugsberechtigte beziehen und ist eine wichtige Säule für die aktuelle Alterssicherung.

Für die Absicherung des künftigen Versorgungsanspruchs ist die Rückdeckung der Pensionszusage aus verschiedenen Gründen für den verantwortungsvollen Unternehmer unerlässlich. CoInvest hat ein intelligentes Konzept zur Versorgungsabsicherung entwickelt, das die Nachteile bisheriger Konzepte vermeidet. Flexibilität beim Deckungsaufbau, ein durchgängig positiver Cash-flow, überproportional positive Steuereffekte und verschiedene Exitstrategien belassen dem Unternehmen die notwendige Entscheidungsfreiheit für die Zukunft.

Attraktiv ist das Pensionszusagekonzept für Gesellschafter-Geschäftsführer: Neben der Sicherung einer angemessenen Altersversorgung und einer hohen Steuerersparnis werden erhebliche, zusätzliche Vermögenswerte im Unternehmen geschaffen, die einen flexiblen Ausstieg oder einen Verkauf des Unternehmens ohne Soziallasten durch geeignete Exitstrategien ermöglichen. Bereits bestehende Konzepte können in dieses Konzept unter Nutzung der Vorteile integriert werden.

Neben einer Pensionszusage können Deferred-Compensation-Modelle und Unterstützungskassen für Arbeitnehmer attraktive Bindungs- und Versorgungsmodelle sein. CoInvest kann mit Konzeptpartnern unternehmensspezifische Lösungen anbieten und zu einem individuellen Unternehmensmodell ausarbeiten.



Steuerersparnis aus den Wirkungen des § 34 EStG
• Stock-Options
• Abfindungen
• Prozessgewinne
• Unternehmensveräußerungen oder Praxisverkauf
• Betriebsaufgabe
• Einkünfte für mehrjährige Tätigkeit

Der Gesetzgeber hat im § 34 EStG die Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zusammengefasst, die in der Regel zu einer hohen Steuerbelastung des Begünstigten führt. Spitzenverdiener werden von den möglichen Steuererleichterungen des Gesetzes nicht erfasst.

Ein mit Spezialisten entwickeltes Konzept der CoInvest kann auch bei Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen überproportionale Steuerersparnisse erzielen. Die richtige Investitionsstrategie und besondere Progressionseffekte in der steuerlichen Gestaltung erlauben es, einen großen Teil der zu erwartenden Steuerlast zu vermeiden und diese Beträge in das Privatvermögen zu überführen. Mit den ersparten Steuerbeträgen wird gleichzeitig eine hohe laufende Rendite und der Aufbau eines inflationsgesicherten Vermögens erreicht.

AKTUELLES

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.